Weisheitszähne
Die Weisheitszahnentfernung stellt eine der häufigsten chirurgischen Eingriffe in meiner Praxis dar. Dazu einige allgemeine Bermerkungen für die überweisenden Kollegen.
- Für die Entfernung von Weisheitszähnen genügt häufig ein Einzelzahnröntgenbild nicht mehr. Falls kein OPG vorhanden ist, wird meistens ein solches von mir angefertigt. Bitte den Patienten darüber bereits orientieren.
- Es kommt nur gelegentlich vor, dass ich alle vier Weisheitszähne miteinander entferne. Meistens sind dafür zwei Sitzungen vorgesehen.
- Patienten können auch während der akuten Phase einer Dentitio difficilis überwiesen werden. Falls die Entzündung mir zu stark erscheint, führe ich zuerst die entzündungshemmende Therapie durch.
Kostenträger / KVG Anerkennung
Fast jeder Patient erkundigt sich bei mir ob der Eingriff von der Krankenkasse übernommen werde. Leider kann ich dann keine eindeutige Antwort geben.
- Je nach Kasse und Begutachter werden Weisheitszähne als Pflichtleistung nach Art. 17 a 2 anerkannt oder abgelehnt. Die Rekurspflicht liegt bei der Ablehnung beim Patienten.
- Falls es sich nicht eindeutig um keine Pflichtleistung handelt, reiche ich vermehrt das ausgefüllte KVG Formular bei der Versicherung ein und warte auf den Bericht bevor ich Rechnung stelle.
- Aus diesem Grund bitte ich die überweisenden Kollegen, den Patienten zu sagen, sie sollen die Krankenkassennummer zum Eingriff mitnehmen.