Implantatabklärung
Bei einer Implantatabklärung sind mir besonders drei Punkte wichtig:- Bedürfnisabklärung und feststellen der Wunschvorstellungen des Patienten/in
- Klinischer Untersuch
- Röntgenologischer Untersuch
Die Ergebnisse dieser drei Faktoren zusammen mit den finanziellen Möglichkeiten und dem Aufwand welcher ein Patient/in auf sich nehmen will, bilden die Grundlage für die Fallplanung.
Wunsch des Patienten
Sehr wichtig ist es zu wissen, ob der Patient primär einen Zahnersatz will oder ob er klare Vorstellungen hat, ob der Zahnersatz abnehmbar oder nicht abnehmbar sein soll.
Weiter ist es entscheident, welche aesthetischen Ansprüche ein Patient hat. Kann oder will ein Patient mit einem aesthetischen Kompromiss zufrieden sein, so kann speziell im Frontbereich öfters auf einen Knochen- oder Weichgewebeaufbau verzichtet werden.
Ist die Aesthetik sein Hauptanliegen, so muss vielleicht auch die Möglichkeit einer konventionellen Brücke ev. mit einem Weichgewebaufbau diskutiert werden.
Klinischer Untersuch
Der klinsiche Untersuch dient sowohl der Befundaufnahme des Gesamtzustandes eines Gebisses, als auch einer genaueren Betrachtung des Gebietes wo Implantiert werden soll.
Ob die Planung zu erleichtern, werden auch extraorale und intraorale Bilder Anfangsbilder erstellt.
Je nach Fall sind Studienmodelle nötig.
Röntgenologischer Untersuch
Fast immer dient ein OPG als Grundlage für die röntgenologische Abklärung. Oft werden aber auch zusätzlich noch Einzelbilder benötigt.
Je nach Fall kann es auch sein, dass ein Computertomogramm oder ein Volumentomogramm sinnvoll oder nötig sind.